Regeln - Schiedsrichter
13.1
Der Schiedsrichter achtet auf striktes Einhalten der Schachregeln.
13.2
Der Schiedsrichter handelt im besten Interesse des Wettkampfes. Er soll dafür sorgen, daß durchgehend gute Spielbedingungen herrschen und daß die Spieler nicht gestört werden. Er beaufsichtigt den Ablauf des Wettkampfes.
13.3
Der Schiedsrichter beobachtet die Partien, besonders in der Zeitnotphase, setzt von ihm getroffene Entscheidungen durch und verhängt zum angebrachten Zeitpunkt Strafen über Spieler.
13.4
Dem Schiedsrichter stehen u.a. folgende Bestrafungsmöglichkeiten zur Verfügung:
a) eine Verwarnung,
b) das Verlängern der Restbedenkzeit des Gegners,
c) das Verkürzen der Restbedenkzeit des zu bestrafenden Spielers,
d) der Verlust der Partie,
e) der Ausschluß vom Turnier.
13.5
Bei Störungen aus der Umgebung darf der Schiedsrichter einem der Spieler oder auch beiden zusätzliche Bedenkzeit gewähren.
13.6
Der Schiedsrichter darf nicht dadurch in eine Partie eingreifen, daß er die Zahl der gespielten Züge bekannt gibt, außer in Anwendung von Artikel 8.5 im Zeitpunkt, da mindestens einer der Spieler seine gesamte Bedenkzeit verbraucht hat. Der Schiedsrichter unterläßt es, einem Spieler mitzuteilen, daß sein Gegner gezogen hat oder daß er vergessen hat, seine Uhr zu drücken.
13.7
Zuschauer und Spieler anderer Partien dürfen nicht über eine Partie reden oder sich auf andere Weise einmischen. Falls nötig, darf der Schiedsrichter die fehlbaren Personen aus dem Spielbereich weisen.